Wichtigste Erkenntnisse
- Nun hat auch der Bundesrat dem Gesetzentwurf zur Reform privaten Altersvorsorge zugestimmt: Damit kann das Altersvorsorgedepot als neue, staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge eingeführt werden.
- Die bisher bei den “Riester-Renten” geltende Kapitalgarantie fällt weg, Das neue System eröffnet so höhere Renditechancen durch Kapitalmarktinvestments, die Flexibilität ist aber nach wie vor geringer als bei einem klassischen Wertpapierdepot.
- Der Start ist für den 1. Januar 2027 geplant – Anleger müssen aber nicht sofort handeln, da die Förderung am Steuerjahr hängt und Zeit für die Auswahl bleibt.
Mit der Zustimmung des Bundesrats ist die Rentenreform nun beschlossene Sache. Am 27. März 2026 hatte der Bundestag das Gesetz verabschiedet, am 8. Mai 2026 folgte die Zustimmung der Länderkammer. Für Arbeitnehmer und Selbstständige bedeutet dies, dass sie ab 2027 die neue Form der staatlich geförderten, kapitalmarktnahen Altersvorsorge nutzen können.
„Die wichtigste Veränderung ist der Wegfall der verpflichtenden Beitragsgarantie”, sagt Fabian Behnke, Head of Strategic Accounts bei Vanguard Europe, mit Blick auf die Unterschiede zur bisherigen Riester-Rente: “Das ermöglicht langfristig höhere Renditechancen.”
Das bisherige Garantiesystem in Kombination mit der Niedrigzinsphase sei “ein großes Problem in der privaten Altersvorsorge” gewesen, fügt er an: Viele Anbieter hätten sich deshalb aus dem Markt zurückgezogen, und viele Riester-Verträge ruhten. Bestehende Riester-Verträge genießen allerdings Bestandsschutz und können weitergeführt oder beitragsfrei gestellt werden.
Starten sollen die neuen Regelungen zum 1. Januar 2027. Handlungsbedarf gibt es für Anleger aber noch nicht. “Niemand muss am 1. Januar 2027 sofort handeln. Entscheidend für die Zulagen ist das Steuerjahr. Anleger haben also bis Ende des Jahres 2027 Zeit, sich die Angebote genau anzuschauen”, erläutert Behnke.
Wichtig sei zudem, dass das Kapital im Altersvorsorgedepot nicht flexibel verwendet werden kann. Entnahmen seien grundsätzlich erst ab dem 65. Lebensjahr vorgesehen. Dann können bis zu 30 % einmalig entnommen werden, der Rest wird über mindestens 20 Jahre oder als lebenslange Rente ausgezahlt werden – auch Kombinationen sind möglich.
Was genau ist das Altersvorsorgedepot?
Um ein Altersvorsorgedepot zu eröffnen, müssen Sparer einen Vertrag mit einem Anbieter von Altersvorsorgeprodukten abschließen – also Banken, Versicherern oder auch digitalen Anbietern. Geplant ist zudem ein Anbieter in öffentlicher Trägerschaft - diskutiert werden unter anderem KfW, Deutsche Rentenversicherung und der staatliche Fonds Kenfo. Offiziell festgelegt ist der Träger bislang noch nicht.
Steuern werden erst in der Auszahlphase fällig. “Das Geld ... wird vom Anbieter angelegt und vom Staat gefördert. Investitionen sind unter anderem in Fonds und ETFs möglich, Kapitalerträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei, die Besteuerung erfolgt erst in der Auszahlungsphase“, so das Finanzministerium.
Garantieprodukt oder Altersvorsorgedepot mit Standarddepot?
Dabei ist das Altersvorsorgedepot eine Neuerung zu herkömmlichen Garantieprodukten. Künftig soll es verschiedene Varianten geben:
- klassische Vorsorgeprodukte mit 100-prozentiger Kapitalgarantie, daneben werden aber auch solche mit 80 Prozent Kapitalgarantie zugelassen.
- das neue Altersvorsorgedepot ohne Garantien.
Um Anlegerinnen und Anleger bei der Auswahl zu unterstützen, soll es ein Standardprodukt geben. Für dieses Standardprodukt soll eine Kostenobergrenze von 1,0 Prozent gelten, mehr dürfen die Kosten nicht von der Rendite aufzehren (Effektivkosten).
“Das Standardprodukt arbeitet mit zwei Fonds – einem Aktienfonds und einem Anleihefonds. Mit zunehmendem Alter des Sparers wird automatisch schrittweise in den Anleihefonds umgeschichtet, um das Risiko vor dem Renteneintritt zu reduzieren. Das ähnelt den sogenannten Target-Date- oder Lebenszyklusfonds, die in Märkten wie den USA, Kanada oder Großbritannien seit Jahren etabliert sind”, erläutert Behnke.
Das Standardprodukt ist vor allem für Menschen gedacht, die sich nicht selbst um ihre Geldanlage kümmern möchten. “Der Kunde kauft dieses Standardprodukt und muss dann praktisch nichts mehr tun. Das Ziel des Gesetzgebers ist ausdrücklich, ein einfaches und niedrigschwelliges Angebot zu schaffen”, so Behnke.
Selbstentscheider können ihr neues Altersvorsorgedepot aber auch selbst bestücken. Dieses freie Altersvorsorgedepot richtet sich an Anleger, die bereits investieren oder sich beraten lassen wollen. Innerhalb der gesetzlichen Vorgaben können sie ihre Fonds und ETFs selbst auswählen.
“Im Kern kommt es bei der Altersvorsorge weniger auf ein spezielles Produkt an als vielmehr auf die Grundprinzipien: einen langen Anlagehorizont, ausreichende Diversifikation und niedrige Kosten”, gibt Natalia Wolfstetter, Principal bei Morningstar, zu Bendenken. “Entscheidend ist zudem die gewählte Aktienquote – und die Frage, ob man auf kostengünstige, passive Lösungen setzt oder bewusst aktives Management einbezieht.”
Altersvorsorgedepot: Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung des Altersvorsorgedepots kombiniert staatliche Zuschüsse mit steuerlichen Vorteilen und ist klarer strukturiert als im bisherigen Riester-System. Für Einzahlungen sind Zuschüsse von bis zu 540 Euro pro Jahr vorgesehen, hinzu kommen Kinderzulagen von bis zu 300 Euro jährlich sowie ein einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 Euro. Konkret setzt sich die Förderung aus drei Bausteinen zusammen:
Grundförderung
- 50 % Zuschuss auf Einzahlungen bis 360 Euro pro Jahr.
- 25 % Zuschuss auf Einzahlungen zwischen 360,01 Euro und 1.800 Euro.
- Die Grundförderung ist auf 540 Euro pro Jahr gedeckelt.
Kinderförderung
- Bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr für ein Elternteil.
- Volle Zulage bereits ab 300 Euro Eigenbeitrag
Berufseinsteigerbonus
- Einmalig 200 Euro vor dem 25. Geburtstag
Während der Ansparphase sollen zudem keine Kapitalertragsteuern auf Erträge anfallen. Versteuert wird erst später in der Auszahlungsphase mit dem persönlichen Einkommensteuersatz.
Rentenreform: Transparente und kosteneffiziente Produkte werden gefördert
Völlige Freiheit bei der Produktauswahl gibt es nicht. Förderfähig sollen vor allem regulierte Fonds und ETFs nach UCITS-/OGAW-Standard sowie bestimmte Anleiheprodukte sein. Die Bundesregierung nennt dabei ausdrücklich global gestreute Aktien-ETFs als Beispiel für die neue kapitalmarktorientierte Förderung.
Neben klassischen Investmentfonds und ETFs können laut Gesetzgebung auch ELTIFs investierbar sein – vorausgesetzt, sie erfüllen die Anforderungen an den Kleinanlegerschutz und passen in den vorgesehenen regulatorischen Rahmen, erläutert Behnke. “Entscheidend ist, dass die Produkte transparent, kosteneffizient und für Privatanleger verständlich strukturiert sind.”
Ausgeschlossen von der Förderung bleiben insbesondere Einzelaktien, Kryptowährungen und besonders spekulative Anlagen.
Braucht es neue Fondsprodukte fürs Altersvorsorgedepot?
Ob Anleger tatsächlich neue Fondsprodukte für das Altersvorsorgedepot benötigen, ist allerdings offen. Am 8. Mai ging Acatis Investment mit dem aktiv gemanagten Acatis Altersvorsorgedepot UCITS ETF an den Start. Das Fondsmanagement will die Wertentwicklung des Vergleichsindexes MSCI World Net Total Return EUR Index übertreffen, die Gesamtkostenquote liegt bei 0,70 Prozent. Der aktive globale Aktien-ETF wird durch die Risikogestaltung zu einem altersvorsorgetauglichen ETF, sagt Hendrik Leber, Gründer und Geschäftsführer des Frankfurter Vermögensverwalters, auf Morningstar-Anfrage.
„Wir gehen davon aus, dass der Fonds für das freie Altersvorsorgedepot genutzt werden wird. Beim Standardprodukt sehen wir zwar Chancen für das Produkt, aber die großen Anbieter werden sich ihre eigenen Standardprodukte designen lassen (eventuell auch mit unserer Mithilfe)“, so Leber.
Laut Fabian Behnke von Vanguard ergibt sich aus den regulatorischen Vorgaben keine zwingende Notwendigkeit für neue Fondsprodukte. Viele der derzeit angekündigten Angebote dienten eher der Positionierung im Wettbewerb.
45 Mio Berechtigte - Was bedeutet dies für den Fondsabsatz in Deutschland?
Die Fondsbranche rechnet mit erheblichen zusätzlichen Kapitalzuflüssen durch die Reform. Fondsanbieter versprechen sich durch die neuen Fördermöglichkeiten weiteres Wachstum. “Die Reform gilt als Gamechanger für die Investmentkultur in Deutschland”, sagt Simon Klein, Global Head XTrackers Sales bei der DWS. Wegen des Kostendeckels dürften insbesondere kostengünstige ETF-Lösungen profitieren.
Laut Behnke von Vanguard dürfte es rund 45 Millionen Förderberechtigte in Deutschland geben. Er sagt: “Wenn die Branche erfolgreich arbeitet, halte ich es für möglich, dass innerhalb von fünf Jahren etwa ein Drittel der Berechtigten erreicht werden. Das könnte ein Volumen von rund 150 Milliarden Euro innerhalb von fünf Jahren bedeuten. Für die Branche wäre das ein enorm wichtiger Wachstumsschub.”
Laut einer Analyse von S&P Global Ratings ist langfristig mit Zuflüssen in deutlich zweistelliger Milliarden-Euro-Höhe zu rechnen. Konkret ist sogar von möglichen Nettozuflüssen zwischen 26 und 56 Milliarden Euro pro Jahr die Rede
Welche Bedingungen gelten für das Altersvorsorgedepot?
Anleger werden einen separaten, zertifizierten Vertrag bei einem zugelassenen Anbieter abschließen müssen. Das bedeutet: Ein bestehendes ETF-Depot kann nicht einfach „umgewidmet“ oder ergänzt werden. Stattdessen muss ein neues, förderfähiges Altersvorsorgedepot eröffnet werden, das den Zertifizierungskriterien entspricht. Anbieter - etwa Banken, Fondsgesellschaften oder Versicherer - müssen diese Produkte beim Bundeszentralamt für Steuern zertifizieren lassen.
Können Anleger zwischen Fonds wechseln?
Ein zentrales Element des geplanten Altersvorsorgedepots ist die Möglichkeit zur Umschichtung innerhalb der zugelassenen Anlageklassen. Zwar handelt es sich nicht um ein frei handelbares Wertpapierdepot, doch Anleger können innerhalb der gesetzlichen Vorgaben zwischen den zulässigen Fonds wechseln - etwa von einem aktienlastigen Fonds zu einem defensiveren Anleihefonds. Voraussetzung ist, dass die Anlage weiterhin den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Gerade mit Blick auf Marktschwankungen kurz vor Rentenbeginn spielt diese Risikosteuerung eine wichtige Rolle. Beim vorgesehenen Standarddepot geht der Gesetzgeber einen Schritt weiter: Dort ist eine automatische Reduzierung des Risikos in den letzten Jahren vor Rentenbeginn verbindlich vorgeschrieben.

