Wichtigste Erkenntnisse
- Das Altersvorsorgedepot soll als neue Form der staatlich geförderten privaten Vorsorge ohne verpflichtende Beitragsgarantie eingeführt werden.
- Die Förderung wird vereinfacht: Künftig gibt es einen prozentualen Zuschuss auf die eigenen Beiträge.
- Der Start der neuen Regelungen ist zum 1. Januar 2027 geplant.
Die Bundesregierung plant mit dem Altersvorsorgedepot eine grundlegende Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge mit neuen Förderregeln und kapitalmarktnäherer Anlage.
Die Bundesregierung will die staatlich geförderte private Altersvorsorge grundlegend umbauen und die Riester-Verträge ablösen, bei gleichzeitigem Bestandsschutz für bestehende Verträge. Kernstück ist ein neues Altersvorsorgedepot, das ohne Beitragsgarantie auskommen soll und kapitalmarktnähere Anlagen ermöglichen soll. Für Anlegerinnen und Anleger könnte das mehr Renditechancen bedeuten, aber auch mehr Know-How erfordern. Die Fondsbranche hofft auf einen Wachstumsschub für ihre Produkte.
Welche Schritte plant Berlin für die Altersvorsorge?
Der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vom Dezember 2025 konstatiert, dass die Zahl der geförderten Riester-Verträge seit 2018 leicht rückläufig ist. Anbieter sind aus dem Markt ausgestiegen - wegen der langen Niedrigzinsphase, kostentreibender Vorgaben und geringer Renditen der Verträge. Hinzu kamen eine komplexe Förderung, geringe Flexibilität und mangelnde Transparenz.
Es solle ein effizientes ergänzendes Angebot von Altersvorsorgeverträgen für breite Bevölkerungsgruppen geschaffen werden. “Dafür soll die private Altersvorsorge kostengünstiger, renditestärker, unbürokratischer, flexibler, einfacher und transparenter werden, um ihre Attraktivität insgesamt und damit ihren Verbreitungsgrad zu erhöhen”, heißt es im Referentenentwurf. Von der vereinfachten staatlichen Förderung sollen insbesondere die Bezieher von kleinen und mittleren Einkommen profitieren.
Hierfür verfolgt die Bundesregierung einen Ansatz über zwei Produktkategorien:
- Wie bisher werden sicherheitsorientierte Verträge mit garantiertem Kapital zu Beginn der jeweiligen Auszahlungsphase gefördert.
- Neu hinzu kommt ein förderfähiges Altersvorsorgedepot ohne Garantien. Damit werde “eine neue Produktkategorie eingeführt, mit der ohne nominale Garantien in geeignete aktiv oder passiv gemanagte Fonds investiert werden kann. Damit gehen langfristig höhere Renditemöglichkeiten einher”, heißt es im Entwurf. Um Anlegerinnen und Anleger bei der Auswahl zu unterstützen, solle es ein “Standarddepot” mit zwei Fonds geben. Für dieses Standardprodukt soll eine Kostenobergrenze von 1,5% gelten, mehr dürfen die Kosten nicht von der Rendite aufzehren.
Der Vertrag muss mindestens bis zum 65. Geburtstag laufen (Ansparphase) und die Entnahmephase muss mindestens bis zum 85. Geburtstag dauern.
Altersvorsorgedepot: Wie hoch ist die Förderung?
Die neue Förderung soll laut Berlin deutlich einfacher funktionieren als bisher. Konkret plant die Bundesregierung, dass Sparerinnen und Sparer vom Staat 30 Cent für jeden eingezahlten Euro erhalten - für die ersten 1.200 Euro pro Jahr.
Für darüber hinausgehende Beiträge gibt es 20 Cent pro Euro, bis zur Höchstgrenze von 1.800 Euro jährlich. Die maximale Grundzulage läge damit bei 480 Euro pro Jahr.
Zusätzlich sollen Familien profitieren: Für jedes Kind mit Anspruch auf Kindergeld sind 25 Cent Förderung pro eingezahltem Euro vorgesehen, gedeckelt auf 300 Euro pro Kind und Jahr. Voraussetzung ist ein Mindestbeitrag von 120 Euro jährlich.
Die eigenen Beiträge sollen steuerlich begünstigt werden.
Grundförderung:
- 30 Cent pro gespartem Euro bis zu einem Eigenbeitrag von jährlich 1.200 Euro (soll ab 2029 auf 35 Cent steigen).
- 20 Cent pro gespartem Euro für Eigenbeiträge zwischen 1.201 und 1.800 Euro.
Zusätzliche Förderung pro Kind:
- 25 Cent je eingezahlten Euro an Eigenbeitrag pro Kind bis zu einer maximalen jährlichen Förderung von 300 Euro pro Jahr.
Steuerliche Förderung:
- Altersvorsorgebeiträge sollen bis zu 1.800 Euro jährlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
- Die Erträge sollen während der Auszahlphase besteuert werden, dem Entwurf zufolge fällt keine Abgeltungssteuer auf Erträge während der Ansparphase an.
Altersvorsorgedepot: Diese Produkte werden gefördert
Der Gesetzentwurf arbeitet mit einer Positivliste, die bestimmt, welche Anlageformen zulässig sind. Ziel ist es, Renditechancen zu eröffnen und zugleich extreme Risiken auszuschließen. Anders als bei klassischen Riester-Verträgen entfällt zwar die starre Beitragsgarantie, doch völlige Freiheit bei der Produktauswahl gibt es nicht.
Zulässig sein sollen vor allem regulierte Investmentfonds und ETFs nach europäischem Standard, der so genannten UCITS- oder zu Deutsch OGAW-Richtlinie. Solche Produkte stehen bis zu einer bestimmten Risikoklasse zur Verfügung. Hochspekulative oder wenig transparente Anlagen bleiben außen vor. Ergänzend sind bestimmte Anleihe-Produkte vorgesehen. Der Anleger soll damit breiter und chancenorientierter investieren können, aber vor riskanten Nischenprodukten geschützt werden.
Konkret sind diese Produkte für die Förderung vorgesehen:
- OGAW-/UCITS-Fonds und ETFs bis Risikoklasse 5
- Bestimmte, gesetzlich definierte Schuldverschreibungen wie z. B. Staats- und ausgewählte Unternehmensanleihen
Ausgeschlossen werden:
- Einzelaktien
- Zertifikate
- Derivate / Hebelprodukte
- Kryptowährungen
- Fonds der Risikoklassen 6 oder 7
Brauche ich ein neues Depot für mein Altersvorsorgedepot?
Ja. Wer künftig das Altersvorsorgedepot nutzen möchte, wird voraussichtlich einen separaten, zertifizierten Vertrag bei einem zugelassenen Anbieter abschließen müssen. Denn beim Altersvorsorgedepot handelt sich nach dem Willen der Bundesregierung nicht um ein frei abzuschließendes Wertpapierdepot etwa bei einer Direktbank, sondern um ein speziell reguliertes Förderprodukt, das den gesetzlichen Vorgaben unterliegt.
Das bedeutet: Ein bestehendes ETF-Depot kann nicht einfach „umgewidmet“ oder ergänzt werden. Stattdessen muss ein neues, förderfähiges Altersvorsorgedepot eröffnet werden, das den Zertifizierungskriterien entspricht. Anbieter - etwa Banken, Fondsgesellschaften oder Versicherer - müssen diese Produkte beim Bundeszentralamt für Steuern zertifizieren lassen.
Für Sparer dürfte der Abschluss allerdings einfacher werden als bei klassischen Riester-Verträgen. “Ziel ist es, ein niedrigschwelliges Angebot von Altersvorsorgedepot-Verträgen zu etablieren, das gut erklärbar und leicht verständlich ist”, heißt es im Referentenentwurf. Das geplante Standarddepot ist ausdrücklich auch für einen Online-Abschluss vorgesehen. Ziel ist ein niedrigschwelliger Zugang ohne komplexe Beratungspflichten – bei gleichzeitig klar definierten Anlagevorgaben.
Altersvorsorgedepot: Kann ich zwischen Fonds wechseln?
Ein zentrales Element des geplanten Altersvorsorgedepots ist die Möglichkeit zur Umschichtung innerhalb der zugelassenen Anlageklassen. Zwar handelt es sich nicht um ein frei handelbares Wertpapierdepot, doch Anleger können innerhalb der gesetzlichen Vorgaben zwischen den zulässigen Fonds wechseln - etwa von einem aktienlastigen Fonds zu einem defensiveren Anleihefonds. Voraussetzung ist, dass die Anlage weiterhin den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Gerade mit Blick auf Marktschwankungen kurz vor Rentenbeginn spielt diese Risikosteuerung eine wichtige Rolle. Beim vorgesehenen Standarddepot geht der Gesetzgeber einen Schritt weiter: Dort ist eine automatische Reduzierung des Risikos in den letzten Jahren vor Rentenbeginn verbindlich vorgeschrieben.
Wie reagiert die Fondsbranche auf den Vorschlag zum Altersvorsorgedepot?
Fondsanbieter versprechen sich durch die neuen Fördermöglichkeiten zur Altersvorsorge weiteres Wachstum. “Die Reform gilt als Gamechanger für die Investmentkultur in Deutschland”, sagt etwa Simon Klein, Global Head XTrackers Sales bei der DWS.
Zeitplan: Wann kommt das Altersvorsorgedepot?
Die Bundesregierung hat den Gesetzesentwurf am 17. Dezember 2025 im Kabinett beschlossen. Der Bundestag befasst sich am 26. Februar in erster Lesung mit dem Gesetz. Starten soll die neue private Altersvorsorge zum 1. Januar 2027.
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